Delaware Corporation gründen mit Akzento Group USA
Erstellt von Akzento Inc am 16.09.2015
Um als S-Corporation eingestuft zu werden, müssen die Gesellschafter einen entsprechenden Antrag stellen. Darüber hinaus muss es sich um eine nach dem Recht eines US-Bundesstaats gegründete Gesellschaft handeln, der nicht mehr als 75 Gesellschafter angehören.
Um als S-Corporation eingestuft zu werden, müssen die Gesellschafter einen entsprechenden Antrag stellen. Darüber hinaus muss es sich um eine nach dem Recht eines US-Bundesstaats gegründete Gesellschaft handeln, der nicht mehr als 75 Gesellschafter angehören.
Die Gesellschaft darf nur eine Form von Aktien, das heißt zum Beispiel keine Vorzugsaktien, ausgeben. Gesellschafter einer S-Corporation dürfen nur natürliche Personen mit amerikanischer Staatsbürgerschaft oder einer Daueraufenthaltsgenehmigung sein. Aus diesem Grund kann ein Tochterunternehmen einer europäischen Muttergesellschaft keinen Antrag auf Behandlung als S-Corporation stellen.
Limited Liability Companies - LLC
Die Limited Liability Company ist ebenfalls eine relativ junge Gesellschaftsform. Sie zeichnet sich zum einen durch eine beschränkte Haftung der Gesellschafter, der sogenannten Members, aus. Diese haften, anders als die Partner einer General Partnership, nur mit ihrer Einlage.
Andererseits genießt die LLC den Vorzug, steuerlich wie eine Partnership behandelt zu werden, das heißt die Gewinne werden auf der Ebene der LLC nicht besteuert. Sie müssen vielmehr wie bei einer Partnership als Einkommen der Partner beziehungsweise der Members versteuert werden. Die Teilnahme der Gesellschafter an der Geschäftsführung hat anders als bei der LP und der LLP keinen Einfluss auf die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ihre Haftung bleibt auch in diesem Fall auf die Einlage begrenzt.
Ein Nachteil der LLC ist, dass sie aufgrund ihrer relativ kurzen rechtlichen Existenz bislang keine ausführliche Behandlung durch die Rechtsprechung erfahren hat und daher ein gewisses Maß an rechtlicher Unsicherheit bietet. So ist zum Beispiel ungeklärt, ob ähnlich wie bei der Corporation Fälle denkbar sind, in denen die Rechtsprechung den Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter gestattet. Die LLC erfreut sich aber immer größerer Beliebtheit.
Zur steuerlichen Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company in Deutschland siehe hierzu die Richtlinie des Bundesfinanzministeriums IV B 4 - S 1301 USA - 22/04.
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