Hongkong Arbeitsvisum als Firmengründer
Erstellt von Akzento Inc am 11.11.2015
Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten, Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immd.gov.hk Per Fax oder per E-mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist in diesen Fällen jeweils, dass bei der Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird. Bei Transitreisen via Hongkong in andere Länder Südostasiens muss der Pass am Tag der Weiterreise sogar noch mehr als sechs Monate gültig sein. Ansonsten verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme.
Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten, Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immd.gov.hk Per Fax oder per E-mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren benötigen seit Mitte Mai 2006 keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme mehr.
Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, das man vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragen muss. Jedoch darf man nicht ständig einer Beschäftigung nachgehen und sollte während des Besuchs nicht länger als drei Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten.
Während des Besuchs in Hongkong kann man auch einen Aus- oder Fortildungskurs von bis zu sechsmonatiger Dauer besuchen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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