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Testament erstellen - Vermögensnachfolge regeln

Erstellt von Erbrecht-Ratgeber am 21.03.2012

Rund 70% aller erwachsenen Deutschen haben kein Testament verfasst und vertrauen alleine auf die gesetzliche Erbfolge. Sie vergeben damit eine Chance, auf die Vermögensnachfolge auch nach dem eigenen Ableben Einfluss zu nehmen und der eigenen Familie so auch nach dem Tod Hilfestellung zu geben.

Ein Testament ist schnell verfasst. Man benötigt lediglich einen Stift und ein Blatt Papier. Will man jedoch über die Benennung der eigenen Erben hinaus die eigene Vermögensnachfolge detaillierter regeln, dann sollte man vor Abfassung seines letzten Willens sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

Fundierte Informationen zur Erstellung eines Testaments bietet im Internet der Erbrecht-Ratgeber. Dort haben Rechtsanwälte und Notare alles Wissenswerte rund um das Thema Testament zusammengetragen.

Wer wissen will, wie man auch nach seinem Ableben das eigene Vermögen möglichst lange im Familienbesitz halten kann, wer erfahren will, ob er eine Testamentsvollstreckung anordnen soll und welche Vor- oder auch Nachteile ein Berliner Testament mit sich bringt, der kann sich auf dem Erbrecht-Ratgeber umfassend informieren.

Der Erbrecht-Ratgeber geht aber auch in die Tiefe. Anfall und auch Vermeidung von Erbschaftsteuer werden dort ebenso erläutert wie Fragen rund um die Enterbung und den Pflichtteil besprochen. Man erfährt auf dem Erbrecht-Ratgeber, dass es für eine komplette Enterbung nächster Angehöriger nicht genügt, im Testament eine entsprechende Anordnung zu treffen.

Jeder, der mit den Begriffen Nießbrauch, Nacherbschaft, Vorausvermächtnis, Pflichtteilsergänzung, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag oder Testierfähigkeit nicht auf Anhieb vertraut ist, der kann sich hilfreiche Informationen auf dem Erbrecht-Ratgeber besorgen.

Die einzelnen Kapitel auf dem Erbrecht-Ratgeber wurden sämtlich von Anwälten und Notaren verfasst, die sich beruflich mit dem Erbrecht beschäftigen.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/erbrecht/news/56 sowie http://www.erbrecht-ratgeber.de.
Pressekontakt:
Franz Grauer
089-85 79 61 53
conjus@onlinehome.de
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