Versteckte Bombensätze bei Luftfrachtkontrolle gefunden: ACC3 tritt in Kraft
Erstellt von Behrendt am 29.01.2014
Mehr Sicherheit im Flugverkehr, Validierung ersetzt ACC3 Registrierung zum 1.7.2014 , EU-Validierungsprüfer bei Behrendt
Rosbach: Ausgelöst durch getarnte Paketbomben aus dem Jemen in 2010 werden jetzt in Europa Maßnahmen umgesetzt, wie eingehende Luftfracht oder Post vor allem aus den sogenannten Drittstaaten genauer überprüft werden kann. Zum 1. Juli 2014 treten endgültig die neuen Verordnungen in Kraft, die im August 2011 durch die Europäische Union verabschiedet wurden und zum 1. Februar 2012 mit einer Übergangszeit gültig geworden sind. Sie dienen der Sicherheit eingehender Luftfracht und Post aus Drittstaaten.
Dreh- und Angelpunkt ist die sogenannte ACC3 Validierung. Diese Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen, die Luftfracht und Post aus Drittstaaten in die EU verbringen, sich als "Air Cargo or Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport" (ACC3) registrieren und validieren lassen müssen. Von der neuen Regelung kann die gesamte Abfertigungskette (sichere Lieferkette), z.B. der Handlingsagent, der Luftfrachtspediteur und auch der bekannte Versender betroffen sein. Sollten Luftfahrtunternehmen die Zulassung bis zum Stichtag versäumen, bedeutet das die Aberkennung Ihres momentanen Status als ACC3 und damit das Recht, Luftfracht ohne zusätzliche Kontrollen aus Drittstaaten in oder durch die EU zu transportieren.
Registrierung (Gültig bis zum 30.06.2014) bedeutet in diesem Zusammenhang die Benennung einer Person, die im Namen des Luftfahrtunternehmens für die Umsetzung der Luftfracht-/Luftpost Sicherheitsbestimmungen bezüglich der relevanten Luftfrachtabfertigung gesamtverantwortlich ist; Die Registrierung erfolgte auf Antrag durch die jeweilig zuständige Behörde (z.B. Luftfahrt-Bundesamt).
Validierung (gültig ab 01.07.2014 ), dass die Fracht- und Postabfertigungseinrichtungen des Luftfahrtunternehmens an dem betreffenden Drittstaaten-Flughafen einer Kontrolle vor Ort durch einen unabhängigen EU-Validierungsprüfer unterzogen werden. Der Prüfer wird für seine Tätigkeit durch eine offizielle Stelle (in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt) zugelassen. Die Anerkennung der Prüfung des Luftfahrtunternehmens erfolgt durch die öffentliche Behörde und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Adressen von zugelassenen EU Validierungsprüfern finden sich auf der Internet Präsenz des Luftfahrt-Bundesamtes oder unter: http://www.iata.org/whatwedo/cargo/security/ceiv/Pages/default.aspx.
Eine dieser Adressen ist Birte Weinstein von Behrendt Consulting aus Rosbach im Rhein-Main Gebiet. Behrendt konzentriert die sich auf Fragen, Beratung und Weiterbildung rund um die Logistik. Dazu bietet Behrendt auch einen Pool von zugelassenen EU-Validierungsprüfern an. Diese haben die entsprechende Ausbildung und Prüfung absolviert und sind offiziell von der Behörde anerkannt.
Mehr Informationen stehen auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes und in deutscher und englischer Sprache bei http://www.behrendtonline.com/dienstleistungen.html zur Verfügung.
Dreh- und Angelpunkt ist die sogenannte ACC3 Validierung. Diese Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen, die Luftfracht und Post aus Drittstaaten in die EU verbringen, sich als "Air Cargo or Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport" (ACC3) registrieren und validieren lassen müssen. Von der neuen Regelung kann die gesamte Abfertigungskette (sichere Lieferkette), z.B. der Handlingsagent, der Luftfrachtspediteur und auch der bekannte Versender betroffen sein. Sollten Luftfahrtunternehmen die Zulassung bis zum Stichtag versäumen, bedeutet das die Aberkennung Ihres momentanen Status als ACC3 und damit das Recht, Luftfracht ohne zusätzliche Kontrollen aus Drittstaaten in oder durch die EU zu transportieren.
Registrierung (Gültig bis zum 30.06.2014) bedeutet in diesem Zusammenhang die Benennung einer Person, die im Namen des Luftfahrtunternehmens für die Umsetzung der Luftfracht-/Luftpost Sicherheitsbestimmungen bezüglich der relevanten Luftfrachtabfertigung gesamtverantwortlich ist; Die Registrierung erfolgte auf Antrag durch die jeweilig zuständige Behörde (z.B. Luftfahrt-Bundesamt).
Validierung (gültig ab 01.07.2014 ), dass die Fracht- und Postabfertigungseinrichtungen des Luftfahrtunternehmens an dem betreffenden Drittstaaten-Flughafen einer Kontrolle vor Ort durch einen unabhängigen EU-Validierungsprüfer unterzogen werden. Der Prüfer wird für seine Tätigkeit durch eine offizielle Stelle (in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt) zugelassen. Die Anerkennung der Prüfung des Luftfahrtunternehmens erfolgt durch die öffentliche Behörde und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Adressen von zugelassenen EU Validierungsprüfern finden sich auf der Internet Präsenz des Luftfahrt-Bundesamtes oder unter: http://www.iata.org/whatwedo/cargo/security/ceiv/Pages/default.aspx.
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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/behrendt/news/2586 sowie http://www.behrendtonline.com.
Über Behrendt Consulting GmbH :
Profil Behrendt Consulting: Rüdiger Behrendt Consulting wurde 2001 als Einzelunternehmung gegründet. Behrendt betreut Spediteure verschiedener Größenordnungen sowie namhafte Industrieunternehmen in ganz Deutschland und den Nachbarstaaten. Das Unternehmen gehört zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die von Anfang an über eine Ausbilderzulassung, erteilt durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verfügen. Damit ist Behrendt berechtigt, alle notwendigen Schulungsmaßnahmen rund um die Luftsicherheit durchzuführen.
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Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Hessen
+49 (06003) 82 67 56
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