Firmengründungen in Singapur mit Aczento.com ab EUR 899,--

Erstellt von Akzento Inc am 21.01.2014

Es gibt mehrere staatliche Behörden in Singapur, die Investitionsanreize gewähren und steuern, um bestimmte Branchen und Investoren nach Singapur zu holen. Entsprechend den ökonomischen Erfordernissen und den damit einhergehenden unterschiedlichen Anforderungen werden die Anreize von Zeit zu Zeit modifiziert.

„Economic Development Board”

Das „Economic Development Board (EDB)” ist eine Regierungsbehörde für ökonomische Planung. Es soll die Stellung Singapurs als eines der weltweit führenden Wirtschaftszentren fördern und Singapurs Wirtschaft weiter voran bringen. Als Anlaufstelle für ausländische und einheimische Investoren im Produktions- und Dienstleistungssektor vereinfacht und unterstützt das „EDB“ deren Expansion und Fortentwicklung in Singapur.

Ansässige Industrien sollen gefördert, Wachstumszweige weiterentwickelt und durch die Zusammenarbeit mit anderen Regierungsbehörden ein effektives und kostengünstiges Umfeld für Unternehmen geschaffen werden. Das „EDB“ gewährt unter anderem folgende Investitionsanreize:

Der Pionier-Status wird gewöhnlich an High-Tech Unternehmen vergeben. Er gewährt einem Unternehmen fünf bis 15 Jahre Steuerfreiheit für Gewinne aus Investitionen in die Herstellung und den Service von Hightech-Produkten.

Ein Entwicklungs- und Expansionsanreiz stellt in Aussicht, auf zehn Jahre (evtl. verlängerbar) nur 5 bis 10 % Steuern zu zahlen, wenn Firmen neue Projekte angehen oder ihre Betriebe in Singapur erweitern und von den Veränderungen deutliche wirtschaftliche Impulse ausgehen. Dieser Anreiz wird für gewöhnlichan Unternehmen vergeben, deren Pionier-Status ausgelaufen ist.

Aufgrund eines Investitionsvergütungsanreizes können Firmen für Investitionen auf den Gebieten der Fertigung, der Ingenieurdienste, der Forschung und Entwicklung, des Bauwesens und der Verminderung des Wasserverbrauchs eine teilweise Steuerbefreiung erhalten.

Bewährte Auslandsdarlehensprogramme gewährleisten einem Unternehmen, das von einem ausländischen Kreditgeber ein Darlehen erhält, um Produktionsmaschinerie zu kaufen, volle oder teilweise Befreiung von der Steuerrcklage hinsichtlich der Zinsen.

Weiter können sich Unternehmen für eine ganze oder teilweise Befreiung von der Abzugssteuer auf Ertragsanteile qualifizieren, meist aber unter der Bedingung, dass die Entlastung nicht zugunsten einer erhöhten Schuld im Ausland führt.

Juristische Personen mit Beteiligungen an ausländischen Projekten, die zu mindestens 50 % Singapurianern oder „Permanent Residents“ gehören und nach steuerlichen Gesichtspunkten in Singapur „resident“ sind, können Verluste, die sie durch den Verkauf von Anteilen oder die Liquidierung von Auslandsvermögen erleiden, gegen anderes zu versteuerndes Einkommen gegenrechnen.

Für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden den Unternehmen Unterstützungen angeboten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit fördern. Höhere Abschreibungen für neu angeschaffte Hightech-Maschinen sollen ebenfalls zur Erneuerung der Produktion führen.

Weiterhin sind Start-ups ab dem Bemessungszeitraum 2005 bezüglich der ersten SGD 100.000,- zu versteuernden Einkommens vollständig von der Steuer befreit. Die Vergünstigung wird maximal für drei aufeinander folgende Jahre gewährt. Für den Bemessungszeitraum 2009 und ab dem Bemessungszeitraum 2010 gelten geringfügig strengere Anforderungen an die start-ups zur Erlangung der Steuerbefreiung. Ab 2010 können auch „company imited by guarantee“ die Vergünstigung erhalten. Die Anreize und Programme sind so vielseitig, dass sie an dieser Stelle nicht erschöpfend dargestellt werden können. Vertiefte Informationen lassen sich jedoch insbesondere auf der Internetseite des „EDB“ finden.

„International Enterprise (i. e.)”

Das „International Enterprise (i.e.)“ hält die folgenden Investitionsanreize bereit: Das „i. e.“ sieht Hilfestellungen für örtliche Unternehmen vor, die einen Handel in internationalen Märkten eröffnen. Das „Double Tax Deduction (DTD) Scheme“ bezweckt, dass singapurische Unternehmen ins Ausland expandieren. Dafür dürfen bestimmte Aufwendungen doppelt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Internationale Unternehmen, die ihre Handelsaktivitäten nach Singapur ausdehnen, zahlen auf diese Geschäfte nur 10 % Steuern dank des „Global Trader Programme (GTP)“. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen, die sich mittels Internet am internationalen Warenverkehr beteiligen, den „Approved Cyber Trader (ACT)“ Anreiz genießen. Das „Approved International Shipping Enterprise Scheme (AIS)“ gewährt über zehn Jahre Steuervergünstigungen für Einkommen aus bestimmten Schifffahrtsgeschäften, wenn die Gesellschaften sich in Singapur niederlassen. Weitere Anreize gehen dahin, Singapur zu einer internationalen Ausstellungsstadt zu machen, so das „International Exhibition City Programm“ und das „Approved Exhibition Organiser Scheme“.

Zurzeit unterstützt das „Export Coverage Scheme“ in Singapur ansässige Unternehmen dabei, Warenkreditversicherungen abzuschließen. Es bietethierfür Warenkreditversicherern in Bezug auf singapurische Firmen Hilfe an.

Einen weiteren Anreiz bietet das „Internationalisation Finance Scheme“, das Singapur’s Firmen erleichtert, grenzüberschreitend Kredite zu erhalten.

„Monetary Authority of Singapore”

Die „Monetary Authority of Singapore (MAS)“ ist die Zentralbank von Singapur. Sie gibt Singapurs Geldpolitik vor und überwacht sowohl diese als auch die Währung (Singapur Dollar). Des Weiteren hat MAS die Aufsicht über das Banken-, Wertpapier- und Versicherungswesen. Schließlich fördert sie die Entwicklung Singapurs hin zu einem internationalen Finanzzentrum.

Die MAS bietet darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Anreize: Das „Tax Incentive Scheme for Asian Currency Unit Income“ soll Banken dazu bewegen, ihre Aktivitäten auch im Ausland zu entfalten. Hierfür wird eine Besteuerung der daraus geflossenen Gewinne von nur 10 % versprochen. Das „Double Tax Deduction Scheme for Financial Research and Development“ eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Aufwendungen doppelt steuerlich abzuziehen, wenn sie für die Entwicklung innovativer Finanzprodukte aufgebraucht wurden.

Die Aczento Consulting Group unterstützt Sie bei der Firmengründung in Singapur, sprechen Sie uns an.

http://www.aczento.com/investitionsanreize
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2563 sowie http://www.aczento.com.
Über Akzento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern. Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.
Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 München
Deutschland
+49.89.2155.3207
info@aczento.com
http://www.aczento.com
  • Aktuelle Bewertung

Durchschnitt: 2,95

Adresse

Karte anzeigen

Akzento Consulting Group
Rue Adolphe Fischer 127
1021 Luxembourg
Luxembourg