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Aczento.com - Informationsaustausch US-amerikanischem Quellensteuerabzug
Erstellt von Akzento Inc am 07.02.2014
Im US-amerikanischen Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (FATCA) ist vorgesehen, dass Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, den USA Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Erträge aus US Anlagen hinnehmen müssen
Im US-amerikanischen Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (FATCA) ist vorgesehen, dass Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, den USA Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Erträge aus US Anlagen hinnehmen müssen. Die Durchführung des FATCA-Gesetzes soll nun auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden.
Das Musterabkommen soll als Grundlage für entsprechende bilaterale Vereinbarungen dienen und hat folgenden Inhalt:
Die 5 Staaten verpflichten sich jeweils, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen.
Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen Vertragspartner Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt.
Die USA verpflichten sich, alle Finanzinstitute des jeweiligen Vertragspartners von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschliessen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.
Die 5 Staaten und die USA sind zuversichtlich, dass auch andere Staaten diesem Ansatz folgen und so die Kooperation zwischen den Staaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung verbessert und intensiviert werden kann.
Gemeinsame Erklärung:
Gemeinsame Erklärung von Deutschland, Frankreich, Spanien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten anlässlich der Veröffentlichung des Musterabkommens zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)ì
Seit vielen Jahren arbeiten Deutschland, Frankreich, Italien Spanien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten als Partner zusammen, um die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuerehrlichkeit zu verbessern, damit alle Bürger ihren gerechten Anteil an den gesetzlich fälligen Steuern zahlen.
In letzter Zeit haben wir unsere Zusammenarbeit verstärkt und gemeinsam ein Zwischenstaatliches Musterabkommen zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) erarbeitet.
Dieses Musterabkommen schafft einen Rahmen für die Meldung bestimmter Kontodaten durch die Finanzinstitute an ihre jeweiligen Steuerbehörden mit anschliessendem Austausch der betreffenden Daten im Rahmen der bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungs- bzw. Steuerinformationsabkommen. Es beseitigt die im Zusammenhang mit dem Foreign Account Tax Compliance Act aufgetretenen rechtlichen Probleme, vereinfacht dessen Umsetzung für die Finanzinstitute und sieht einen auf Gegenseitigkeit beruhenden Informationsaustausch vor.
Wir freuen uns nun auf den zeitnahen Abschluss bilateraler Abkommen auf der Grundlage dieses Musterabkommens, auch durch andere Länder.
Die Zusammenarbeit wird fortgeführt mit dem Ziel, beim gegenseitigen Informationsaustausch ein gleichwertiges Niveau zu erlangen und bei der technischen Umsetzung des Informationsaustauschs maximale Einheitlichkeit und Standardisierung herzustellen. Nähere Hinweise zum weiteren Verfahren folgen in Kürze.
Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch automatischen Informationsaustausch. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten werden in enger Zusammenarbeit mit anderen Partnerländern, der OECD und ggf. der EU gemeinsame standardisierte Melde- und Sorgfaltspflichten erarbeiten, um so den Übergang zu einem globaleren System zu fördern, das die Steuerhinterziehung so effizient wie möglich bekämpft und den Vollzugsaufwand so gering wie möglich hält.
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern. Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.
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