UK PLC / LTD gründen mit Akzento-Group.com

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Erstellt von Akzento Inc am 06.12.2014

Bei beiden Gesellschaftstypen ist das Gesellschaftskapital in Shares (Aktien) zerlegt. Es handelt sich somit bei beiden Typen um Aktiengesellschaften. Die Unterscheidung liegt im Gesellschafterkreis, unmittelbar erkennbar an den Worten -private- (privat) und ,,public” (öffentlich). Bei der Private Limited Company soll der Gesellschafterkreis begrenzt sein. Die Aktien der Public Limited Company können öffentlich einem breiten Kreis angeboten werden.

Das britische Gesellschaftsrecht kennt zwei Gesellschaftstypen (LTD, PLC), bei denen die Haftung auf das eingezahlte Gesellschaftsvermögen beschränkt werden kann. Dabei handelt es sich um die Private Company Limited by Shares und die Public Limited Company.

Bei beiden Gesellschaftstypen ist das Gesellschaftskapital in Shares (Aktien) zerlegt. Es handelt sich somit bei beiden Typen um Aktiengesellschaften. Die Unterscheidung liegt im Gesellschafterkreis, unmittelbar erkennbar an den Worten -private- (privat) und ,,public” (öffentlich). Bei der Private Limited Company soll der Gesellschafterkreis begrenzt sein. Die Aktien der Public Limited Company können öffentlich einem breiten Kreis angeboten werden.

Die Englische Limited (Ltd.) für Deutschland

Das britische Gesellschaftsrecht ist geregelt im -Companies Act-. Dieses gilt für die LTD und die PLC. Spezielle Rechtsformgesetze (GmbH- bzw. Aktiengesetz) sind unbekannt.

Nutzt man die Gesellschafteranzahl als Vergleichskriterium, lassen sich die britischen und deutschen Kapitalgesellschaften wie folgt nebeneìnander stellen:

Die britische PLC entspricht im Wesentlichen einer deutschen Aktiengesellschaft (AG). Es macht daher nur in Einzelfällen Sinn, mit dieser Gesellschaftsform außerhalb der britischen lnseln zu arbeiten. Der Einsatz der britischen LTD dagegen schließt eine Lücke, die das deutsche Gesellschaftsrecht gelassen hat. Sie bietet die volle Haftungsbegrenzung auch für Kleinunternehmer.

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