Pressemitteilungen
Einkommensteuer in Hong Kong - Firmengründung leicht gemacht
Erstellt von Akzento Inc am 10.11.2015
Die „property tax" ist eine Art Grundsteuer auf Mieteinnahmen jeglicher Art. Sie liegt ebenfalls bei 16 Prozent. Man kann sich allerdings bis zu 20 Prozent der Einnahmen als Kosten anrechnen lassen. Neben diesen drei Steuerarten gibt es auch noch kleinere Steuern wie beispielsweise eine Urkundensteuer (Stamp Duty).
Bei jeder Kapitalgesellschaft ist der Sitz der Geschäftsleitung für die Besteuerung entscheidend. Er ist dort, wo die Geschäftsentscheidungen getroffen werden. Arbeiten die Directors einer Hong Kong Gesellschaft also in Deutschland und haben dort zudem eine Zweigniederlassung errichtet, ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Es sind dann Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie ein Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftssteuer zu beachten. Für die in Deutschland tätige Hong Kong - Gesellschaft ist zudem das deutsche Umsatzsteuerrecht anwendbar.
Wenn sie aber in Hong Kong eine tatsächliche Betriebstätte, also z.B. ein Büro (das Registered Office reicht nicht aus) hat, kann sie von den dortigen niedrigen Steuern in Höhe von 16,5% profitieren bzw. unterliegt überhaupt keiner Besteuerung, wenn die Gewinne außerhalb erwirtschaftet werden. Der Jahresabschluss ist spätestens 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister und an die Steuerbehörde (Inland Revenue De-partment) einzureichen.
Die Unternehmenssteuer wurde zum Steuerjahr 2008/09 auf 16,5% abgesenkt; dieser Satz gilt zum Steuerjahr 2009/10 fort. Die Steuersätze des Steuerjahres 2012/13 werden durch den am 24.2.2012 zu erlassenden Haushalt festgelegt.
Die Einkommensteuer ist gestaffelt, der Höchstsatz beträgt ab dem 1.4.2008 17%, der Durchschnittssatz 15%: Im Bereich der Einkommensteuer wurde für das Steuerjahr 2008/09 ein Steuererlass von 100% mit einer Kappungsgrenze von 8.000 HK$ pro Person angeordnet.
Die Steuern sind in Hong Kong sehr übersichtlich in drei Hauptsteuerarten gestaffelt: die Lohn-und/oder Einkommenssteuer (salaries tax), die Gewinnsteuer (profit tax) und die Grundsteuer (property tax).
Steuerpflichtig im Rahmen der Einkommenssteuer sind Einkünfte und Pensionen natürlicher Personen aus nicht selbständiger Arbeit, die in Hong Kong erzielt werden. Der Höchstsatz beträgt 15%. Es existieren allerdings Freibeträge. Für Ledige betragen sie HK$ 108.000 und für Ehepaare HK$ 216.000. Durch die Gewährung von Freibeträgen gilt der Maximalsatz von 15 Prozent beispielsweise bei Verheirateten mit zwei Kindern erst bei einem Einkommen ab HK$ 2.871.000 (ca. US$ 371.000). Normalerweise werden doppelt verdienende Ehepaare getrennt besteuert. Sie können sich jedoch auf Antrag gemeinsam besteuern lassen.
Personen, die außerhalb Hong Kong tätig sind, wird bei Doppelbesteuerung ein Nachlass gewährt. Hypothekenzinsen können bis zu HK$ 100.000 pro Jahr und pro Eigentum für fünf Jahre in Anrechnung gebracht werden. Damit ist Hong Kong sehr attraktiv für Ausländer, da auch nach der Steuer im Allgemeinen viel Gehalt übrig bleibt.
Die Gewinnsteuer, profit tax genannt, ist eine Art Kapitalertrags- und Unternehmenssteuer auf Gewinne jeglicher Art. Dieser Steuer unterliegen natürliche Personen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, die Gewinne aus in Hong Kong ausgeübten Gewerbe- und Geschäftstätigkeiten erzielen. Die Steuersätze betragen 15 Prozent für Personen und Personengesellschaften sowie 16 Prozent für Kapitalgesellschaften. Maschinen und andere Investitionen können im Jahr der Anschaffung zu 60% abgeschrieben werden. Danach folgen Abschreibungen mit 10, 20 oder 30 Prozent auf den Restwert. Das ist abhängig davon, welcher Kategorie die Investition zuzurechnen ist.
Neue Maschinen für Produktionszwecke und Computer (Hardware und Software) können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Für neue Industriegebäude beträgt der Abschreibungssatz im Anschaffungsjahr 20 Prozent und anschließend pro Jahr vier Prozent. Gewinne und Verluste können ohne Zeitbegrenzung in die Folgejahre übertragen werden; für Verluste gilt das jedoch nicht beim Verkauf der Gesellschaft.
Die „property tax" ist eine Art Grundsteuer auf Mieteinnahmen jeglicher Art. Sie liegt ebenfalls bei 16 Prozent. Man kann sich allerdings bis zu 20 Prozent der Einnahmen als Kosten anrechnen lassen. Neben diesen drei Steuerarten gibt es auch noch kleinere Steuern wie beispielsweise eine Urkundensteuer (Stamp Duty).
Sprechen Sie uns an – Akzento Group - Ihr Partner in Asien.
http://www.akzento-group.com/steuern/steuern-hongkong-firmengruendung
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern. Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 München
Deutschland
+49.89.2155.3207
info@aczento.com
http://www.aczento.com