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Auswandern nach Thailand
Erstellt von Akzento Inc am 20.02.2015
Der wesentliche Unterschied zwischen der Einreise per Flugzeug und auf dem Landweg besteht darin, daß bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen ein Aufenthalt von 30 Tagen gestattet wird, bei der Einreise auf dem Landweg beträgt die erlaubte Aufenthaltsdauer in Thailand lediglich 15 Tage. Vorausgesetzt natürlich immer, daß der Reisepass noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ab Tag der Einreise hat.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Einreise per Flugzeug und auf dem Landweg besteht darin, daß bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen ein Aufenthalt von 30 Tagen gestattet wird, bei der Einreise auf dem Landweg beträgt die erlaubte Aufenthaltsdauer in Thailand lediglich 15 Tage. Vorausgesetzt natürlich immer, daß der Reisepass noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ab Tag der Einreise hat.
Ein solches “Visa on Arrival” wird bei der Einreise generell nur für touristische Zwecke erteilt. Die Dauer des Aufenthalts von maximal 30 Tagen kann bei der Immigrationsbehörde einmal um maximal 10 Tage verlängert werden. Die Gebühr hierfür beträgt momentan 1.900 Baht. Visa-Bestimmungen in Thailand ändern sich ständig. Auf der Webseite der thailändischen Immigrationsbehörde kann man sich über den aktuellen Stand informieren:
Im Gegensatz zu anderen Staaten in Südostasien, beispielsweise Kambodscha oder den Philippinen, in denen Visa, die bei der Einreise erteilt wurden, problemlos bis zu einem Jahr verlängert werden können, handelt Thailand hier sehr restriktiv. Wer mit einem bei der Einreise erteiltem Visa on Arrival länger als 30, bzw. 15 Tage in Thailand bleiben möchte, dem bleibt nichts anderes übrig, als entweder beim Immigrationbüro um 10 Tage zu verlängern oder auszureisen und dann bei der erneuten Einreise wiederum einen Stempel im Reisepass zu erhalten, der den Aufenthalt von 30 bzw. 15 Tagen erlaubt. Diese Prozedur, das Land zu verlassen und umgehend wieder einzureisen, wird auch “Border Run” genannt.
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