Woran scheitern Unternehmen, die sich neu im öffentlichen Auftragswesen engagieren möchten?

Praxisratgeber Vergaberecht Bieterstrategien

Woran scheitern Unternehmen, die sich neu im öffentlichen Auftragswesen engagieren möchten?

Erstellt von Fachverlag Thomas Ferber am 29.05.2015

Unternehmen, die neu an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, unterschätzen sehr oft die Formalien des Vergaberechts und nehmen an Ausschreibungen teil ohne die Spielregeln zu kennen. Dies ist in vielen Fällen fatal. Denn bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen. Ein eigentlich gutes oder sehr gutes Angebot fällt dann bereits bei der formalen Prüfungsstufe aus der Wertung.

Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. In der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr öffentliche Aufträge im Wert von ca. 360 Milliarden Euro vergeben. Für die gesamte Europäische Union geht man von einem Marktvolumen bei öffentlichen Beschaffungen von mehr als 2 Billionen Euro aus. Durch dieses hohe Marktvolumen und der Zahlungsfähigkeit der öffentlichen Hand sind öffentliche Aufträge für Wirtschaftsunternehmen sehr interessant.

Woran scheitern Unternehmen, die sich neu im öffentlichen Sektor engagieren möchten?

Typische Formfehler die von Bietern gemacht werden:

1. Das Angebot wird verspätet abgegeben.
Der Bieter hat grundsätzlich das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen Eingangs seines Angebots beim Auftraggeber zu tragen. Ein verspäteter Eingang führt regelmäßig zum zwingenden Ausschluß vom Verfahren. Hier gibt es nur wenige Ausnahmefälle. Der Bieter trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes oder der Teilnahmeerklärung auch dann, wenn der Versand per Kurier erfolgt.

2) Änderungen des Bieters an den Vertragsunterlagen.
Änderungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Das Einbeziehen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar.

Die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist wird durch den Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren festgesetzt. Ändert ein Bieter die in den Verdingungsunterlagen aufgeführte Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist eigenmächtig ab, so muss das Angebot des Bieters von der Vergabestelle zwingend ausgeschlossen werden.

3) Nicht zweifelsfreie Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen.

Beispiel: Ein Bieter hatte in seinem Angebot zur Gedankenstütze Haftnotizen platziert. Beim Formblatt Preisangaben wurden solche Haftnotizen verwendet, um final zu entschei den, welche Preise am Ende abgegeben werden sollten. Am Ende wurden die Haftnotizen im Angebot vergessen. Die nicht zweifelsfreien Angebotspreise führten zu einem zwingenden Ausschluss.

4) Fehlende Unterschriften.
Eine fehlende Unterschrift auf dem abzugebenden Angebot hat schwerwiegende Folgen im Vergabeverfahren und führt zwingend zum Ausschluss. Einen Ermessensspielraum hat der Auftraggeber hierbei nicht. Fehlende Unterschriften dürfen nicht nachgefordert werden.

5) Fehlende Erklärungen und Nachweise.
Bei der Wertung der Angebote ist der Auftraggeber verpflichtet eine Eignungsprüfung durchzuführen. Der Auftraggeber ist dabei an seine eigenen aufgestellten und veröffentlichten Spielregeln gebunden. Eignungsnachweise, die zwingend gefordert wurden, müsssen auch zwingend vorhanden sein und gewertet werden. Fehlende oder fehlerhafte Eignungserklärungen gehören mit zu den häufigsten Gründen für einen Angebotsausschluss.


Um erfolgreich an Ausschreibungen teilzunehmen, muss man:
  • Bekanntmachungen richtig analysieren - die Sprache der Bekanntmachung verstehen.
  • Sich auf die "richtigen" Ausschreibungen fokussieren.
  • Bieterfragen taktisch richtig einsetzen und wenn es sein muss auch mal rügen.
  • Fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleichen.
  • Angebote bzgl. Zuschlagskriterien optimieren.
  • Nebenangebote und mehrere Hauptangebote strategisch einsetzen.
  • Formale Fehler vermeiden - Spielregeln kennen, Stolpersteine umgehen.
  • Seine Informationsrechte kennen und aus verlorenen Ausschreibungen lernen.

Hilfestellung, um erfolgreich an Ausschreibungen teilzunehmen, erhält man durch das Buch
"Bieterstrategien im Vergaberecht: Wie erhalte ich öffentliche Aufträge? Wie funktioniert die Vergabe öffentlicher Aufträge?", ISBN: 978-3-8462-0268-5, 240 Seiten, Bundesanzeiger Verlag, 49,- Euro inkl MwSt.
Bestellbar direkt beim Bundesanzeiger Verlag oder über jede Buchhandlung.

oder durch das
Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht Bieterstrategien"

17.06.2015 in München
08.07.2015 in Hamburg
01.10.2015 in Darmstadt
04.02.2016 in Darmstadt

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
Über Fachverlag Thomas Ferber:
Thomas Ferber (geb. 1964) hat an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen. Seit 2004 beschäftigt sich der Autor und Referent intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als Key-Account-Manager für den Bereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems war er unter anderem deutschlandweit für die Themen Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention zuständig. Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber bietet er praxisorientierte Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare zum Thema Vergaberecht an. Seine Fähigkeit komplexe Sachverhalte verständlich zu präsentieren und Begeisterung zu wecken, machen seine Bücher, Vorträge und Schulungen so erfolgreich.
Pressekontakt:
Fachverlag Thomas Ferber
Thomas Ferber
Heinestr. 56
64295 Darmstadt
Deutschland
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thomas@fachverlag-ferber.de
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