Pressemitteilungen
Firmengründung Thailand - aber wie ?
Erstellt am 15.04.2016
Die „private limited company“ ist insofern „private“, als deren Anteile, anders als bei der deutschen AG, nicht der Öffentlichkeit angeboten werden können. Im Gegensatz zur deutschen GmbH, zu deren Gründung bereits ein Gesellschafter ausreicht, sind es nach thailändischem Recht allerdings sieben.
Auskaufen in Thailand - Was ist zu beachten ?
Erstellt am 06.08.2015
Für dieses Problem gibt es zwei Lösungswege Man pachtet das Land über einen Zeitraum von 30 Jahren, mit der Option auf Vertragsverlängerung, wonach das Eigentumsrecht auf das auf dem Land errichteten Gebäudes erworben wird. Die Besitzrechte zum Land und Haus werden durch die Tatsache, dass man Hauseigentümer ist, abgesichert.