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Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung – zweistufiger Beratungsprozess erforderlich
Erstellt von Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung – zw am 06.07.2012
Die Tarifwechselberatung im Bereich der privaten Krankenversicherung sollte grundsätzlich nach dem sogenannten zweistufigen Beratungsprozess erfolgen. Im ersten Schritt ist zu ermitteln und dem Kunden zu vergegenwärtigen, welche Leistungen konkret in seinem derzeitigen privaten Krankenversicherungstarif versichert sind. Est nach Würdigung der gesamten Rahmenbedingungen ist zu entscheiden, ob überhaupt ein Tarifwechsel sinnvoll und empfehlenswert ist.
Der zweite Schritt im Beratungsprozess ist zunächst geprägt durch die Frage, welche Alternativtarife der jeweilige Krankenversicherer anbietet. Um die Qualität der Tarife zu verstehen, sollte zwingend ein 1:1 Bedingungs- und Leistungsvergleich des bestehenden Krankenversicherungstarifes mit den jeweiligen Alternativtarifen erfolgen. Nur auf diesem Weg können unliebsame Überraschungen mit entsprechend hohen wirtschaftlichen Folgen für die Zukunft vermieden werden. Ansonsten drohen Erstattungsprobleme bei der zukünftigen Abrechnung von Behandlungskosten.
Neben der Leistungsgegenüberstellung sind zusätzlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch der Alternativtarife zu beleuchten, um zukünftige Beitragsentwicklungen besser zu verstehen.
Die Experten der Kanzlei für Versicherungsanalysen in Köln – www.versicherungsanalysen.eu – sind auf die Beratung zu Fragen rund um die private Krankenversicherung spezialisiert und erstellen im Rahmen der Tarifwechselberatung ein spezielles Rechtsgutachten. Auf verständliche Art und Weise werden die Leistungsunterschiede aufgezeigt und zusätzlich verdeutlicht, warum manche Tarife unter höheren Beitragsanpassungen zu leiden haben als andere. Auch wenn ein interessanter neuer Tarif heute preiswerter ist, muss dies nicht für die Zukunft entsprechend gelten. Nicht selten verzeichnen junge Tarife deutlich höhere Beitragssteigerungen als „Alt-Tarife“. Heutige Ersparnisse können also schnell in das Gegenteil umschlagen. Sollte im Ergebnis ein Tarifwechsel Sinn machen, so können die Experten der Kanzlei für Versicherungsanalysen im Anschluss und aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung den Prozess zielführend unterstützen und rechtlich begleiten.
Die Tarifwechselberatung im Bereich der privaten Krankenversicherung sollte grundsätzlich nach dem sogenannten zweistufigen Beratungsprozess erfolgen. Im ersten Schritt ermitteln die Experten der Kanzlei für Versicherungsanalysen, welche Leistungen konkret in dem bestehenden Krankenversicherungstarif versichert sind. Diese Leistungsübersicht wird sodann mit in Frage kommenden Alternativtarifen detailliert verglichen. Neben der Leistungsgegenüberstellung werden zusätzlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Tarifes beleuchtet, um zukünftige Beitragsentwicklungen besser zu verstehen. Nach Würdigung aller Erkenntnisse ist zu entscheiden, ob überhaupt ein Tarifwechsel – auch vor dem Hintergrund weiterer persönlicher und gesundheitlicher Gründe – sinnvoll und empfehlenswert ist. Nur im Falle eines sinnvollen und zumutbaren Tarifwechsels werden die Tarifwechselverhandlungen mit dem jeweiligen Krankenversicherer durch die Experten der Kanzlei für Versicherungsanalysen aufgenommen.
PKV-Rechtsgutachten
Detlef Lülsdorf
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