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Gesellschaftsrecht Hong Kong- Warum in Hong Kong eine Firma gründen ?
Erstellt von Spindler & Partner LLP am 12.11.2015
Anstelle der Neugründung der Gesellschaft kommt auch der Ankauf einer Mantelgesellschaft oder schlafenden Gesellschaft in Betracht. Dies ermöglicht einen besonders zügigen Erwerb einer funktionsfähigen Gesellschaft.
Vorrangig verwendete Gesellschaftsform ist die Private Limited Company by Shares, die seit 2004 auch als Ein-Mann-Gesellschaft errichtet werden kann.
Rechtsgrundlage ist die Companies Ordinance. Die Gründung einer Private Limited erfolgt durch mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, welche die wesentlichen Gesellschaftsentscheidungen trifft, der oder die Direktoren („Board of Directors“), welche für die Geschäftsführung verantwortlich sind, sowie der Schriftführer („Company Secretary“), der seinen Wohnsitz in Hong Kong haben muss.
Die Registrierungskosten, die bei der Errichtung einer eigenständigen Tochter (Private or Public Company; (2000 HK$) oder einer abhängigen Niederlassung (73 HK$) anfallen, wurden ab dem 1.8.09 bis zum 31.07.10 kraft der Revenue (Reduction of Business Registration Fees) Order 2009 für eine Erstregistrierung um 2000 HK$ (Public oder Private Company) bzw. 73 HK$ (unselbständige Niederlassung) abgesenkt, so dass in diesem Zeitraum die Erstregistrierung im Rahmen eines Ein-Jahres-Zertifikats kostenfrei erfolgt. Zudem erhebt die zuständige Registrierungsbehörde, das Business Registration Office, angesiedelt beim Inland Revenue Department, einen von der Registrierungsgebühr unabhängigen Jahresbeitrag in Höhe von 450 HK$ pro Unternehmung.
Anstelle der Neugründung der Gesellschaft kommt auch der Ankauf einer Mantelgesellschaft oder schlafenden Gesellschaft in Betracht. Dies ermöglicht einen besonders zügigen Erwerb einer funktionsfähigen Gesellschaft.
Durch Ankauf einer Hong Kong Gesellschaft, die seit mindestens drei Jahren operativ am Markt tätig ist, besteht die Möglichkeit, sich die Vorzüge des CEPA-Abkommens zwischen der VR China und Hongkong zu sichern. Produzierende Unternehmen müssen zudem das Kriterium „Made in Hong Kong“ erfüllen, um nach den CEPA-Vorschriften förderungswürdig zu sein.
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