Wohngemeinschaften für Alleinerziehende

Erstellt von Wohngemeinschaften für Alleinerziehende am 26.08.2013

Berufstätige Alleinerziehende haben einen ständigen organisatorischen Balanceakt zu meistern. Viele Mütter und Väter suchen daher in einer Wohngemeinschaft eine Antwort um sich zu entlasten. Doch ist dies die Lösung aller Probleme oder nur eine Lebensphase auf Zeit?

Obwohl von staatlicher Seite konstant an einer Erweiterung der Kinderbetreuung gearbeitet wird, fühlen sich viele Alleinerziehende immer noch auf sich allein gestellt. Denn in den Ferienzeiten oder bei Schicht- oder Wochenendarbeit entsteht vielen Alleinerziehenden ein schwerwiegendes Betreuungsproblem. Nur wenige haben dabei das Glück das ständig Großeltern, Verwandte oder Nachbarn im Notfall als Babysitter einspringen und professionelle Kinderbetreuung kann schnell das Haushaltsbudget sprengen. Viele Alleinerziehende suchen deshalb nach Gleichgesinnten und gründen Wohngemeinschaften, um die Doppelbelastung aus Kindererziehung und Beruf besser meistern zu können. Neben der gegenseitigen Unterstützung spielt auch die finanzielle Belastung bei der Entscheidung einen Rolle. Wesentlich ist jedoch, dass nicht nur zwischen den Erwachsenen die "Chemie" stimmt, sondern das sich auch die Kinder gut verstehen. Bei einem gemeinsamen Kurzurlaub können sich alle Beteiligten beschnuppern und die gemeinsame Zukunft besprechen. Denn Wohngemeinschaften sind bei Alleinerziehenden in der Regel eine Lösung auf Zeit. Sobald neue feste Partnerschaften entstehen und das Bedürfnis nach mehr Privatsphäre aufkommt löst sich die WG entweder auf oder es wird nach Ersatzbewohnern gesucht.

Wenn Mütter oder Väter erst mal entschlossen haben eine Wohngemeinschaft zu gründen, stellt sich schnell die Frage nach einer passenden Immobilie. Generell empfiehlt es sich für eine Wohngemeinschaft auf Zeit nach einem Mietobjekt Ausschau zu halten, am besten ein geräumiges Haus/Mehrfamilienhaus mit Garten. Ideal ist, wenn einer der Mitbewohner die Immobilie kaufen kann und die Bewohner entsprechende Miete zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich für die Objektsuche einen Immobilienmakler einzuschalten. Dieser kann speziell nach den Anforderungen der Alleinerziehenden tätig werden und zudem bereits im Vorfeld klären, ob der zukünftige Vermieter überhaupt an eine Alleinerziehendenwohngemeinschaft vermieten möchte. Das erspart allen Beteiligten viel Aufwand und Enttäuschungen.

Mittlerweile gibt es aber nicht nur freiwillige, sondern auch staatlich geförderte Wohngemeinschaften für Alleinerziehende. Zielgruppe sind dabei zumeist junge Mütter oder Väter mit Kind, die bereits zu alt für die bekannten Heime sind. Für drei bis maximal fünf Jahre ziehen mehrere Alleinerziehende in eine Wohnung oder ein Haus und werden in der Kinderbetreuung und Ausbildung unterstützt. Mit diesen teils von Wohnungsgesellschaften unterstützten Projekten wird eine Lücke für volljährige Alleinerziehende geschlossen, die eigentlich keinen Anspruch mehr auf staatliche Hilfe haben. Nicht nur die Erwachsenen profitieren von der Anwesenheit mehrerer Aufsichtspersonen, sondern auch die Kinder sind ausgeglichener, wenn sie den Tag mit Gleichaltrigen verbringen können.

Eine Wohngemeinschaft ist, auch wenn sie zwangsläufig ein Haltbarkeitsdatum hat, für viele Alleinerziehende mit einer Partnerschaft vergleichbar. Denn auch hier wird viel gelacht, Ausflüge unternommen und der gemeinsam verbrachte Alltag insgesamt bunter. Doch vor allem verschafft eine Wohngemeinschaft die nötige Sicherheit, um Kind und Beruf gleichermaßen gerecht zu werden.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/wohngemeinschaften/news/2062.
Über H. & F. Rövenich GmbH:
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