Überlegungen zum Fall Schavan
Erstellt von Akademische Ghostwriter am 28.02.2013
Die Bewertung einer wissenschaftlichen Arbeit vom Umfang einer Dissertation ist nicht weniger komplex als das Verfassen. In vielen Fällen dürfte sich eine Einstufung sogar als schwieriger herausstellen als das Schreiben selbst.
Wenn eine amtierende Bundesbildungsministerin des wissenschaftlichen Betrugs bezichtigt wird und in der Folge zurücktritt, ist dies zwar ein Vorgang von enormer politischer Tragweite, dieser sollte jedoch von der akademischen Bewertung getrennt werden.
Vertraut man dem Urteil des Düsseldorfer Fakultätsrates, der Frau Schavan den Doktortitel entzog, so hat die Autorin nicht nur – wie sie selbst behauptet – fahrlässig gehandelt, sondern vorsätzlich getäuscht.
Für Laien dürfte eine wissenschaftliche Bewertung des Falls schlicht unmöglich sein und selbst Fachleute stoßen auf massive Probleme, wenn sie prüfen sollen, woher die Gedankengänge einer Dissertation letztendlich stammen. Hier scheint eine enorme Grauzone zu bestehen, die an den Universitäten völlig unterschiedlich gehandhabt wird: Ist es legitim, auf eine Fußnote zu verzichten, wenn der Sachverhalt als „allgemein bekannt“ vorausgesetzt werden kann? Wo beginnt die unzulässige Überführung fremder Ideen in die eigene Argumentation? Wurde möglicherweise ein Werk genutzt, das den Gutachtern selbst nicht bekannt ist, etwa, weil es in der Unmenge von thematischen Publikationen unterging oder einen Titel trug, der nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsthema stand?
Die Komplexität der Materie dürfte einigen Betrügern das Handwerk erleichtert haben. Seit der umfassenden Nutzung des Internets zu wissenschaftlichen Zwecken hat sich allerdings auch das Potenzial der Plagiatsjäger vervielfacht.
Der Fakultätsrat hat ein klares Urteil gefällt. Ein Urteil, das – soweit es nicht später revidiert werden muss –akzeptiert werden sollte. Die Entscheidung der Bundesbildungsministerin zum Rücktritt war konsequent, ebenso wie die Überlegung, sich gegen den vermeintlich ungerechtfertigten Entzug des Doktortitels zu wehren.
Vertraut man dem Urteil des Düsseldorfer Fakultätsrates, der Frau Schavan den Doktortitel entzog, so hat die Autorin nicht nur – wie sie selbst behauptet – fahrlässig gehandelt, sondern vorsätzlich getäuscht.
Für Laien dürfte eine wissenschaftliche Bewertung des Falls schlicht unmöglich sein und selbst Fachleute stoßen auf massive Probleme, wenn sie prüfen sollen, woher die Gedankengänge einer Dissertation letztendlich stammen. Hier scheint eine enorme Grauzone zu bestehen, die an den Universitäten völlig unterschiedlich gehandhabt wird: Ist es legitim, auf eine Fußnote zu verzichten, wenn der Sachverhalt als „allgemein bekannt“ vorausgesetzt werden kann? Wo beginnt die unzulässige Überführung fremder Ideen in die eigene Argumentation? Wurde möglicherweise ein Werk genutzt, das den Gutachtern selbst nicht bekannt ist, etwa, weil es in der Unmenge von thematischen Publikationen unterging oder einen Titel trug, der nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsthema stand?
Die Komplexität der Materie dürfte einigen Betrügern das Handwerk erleichtert haben. Seit der umfassenden Nutzung des Internets zu wissenschaftlichen Zwecken hat sich allerdings auch das Potenzial der Plagiatsjäger vervielfacht.
Der Fakultätsrat hat ein klares Urteil gefällt. Ein Urteil, das – soweit es nicht später revidiert werden muss –akzeptiert werden sollte. Die Entscheidung der Bundesbildungsministerin zum Rücktritt war konsequent, ebenso wie die Überlegung, sich gegen den vermeintlich ungerechtfertigten Entzug des Doktortitels zu wehren.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/akademische-ghostwriter/news/1345.
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