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Einkommensteuer in Singapur - Firmengründung
Erstellt von Internationale Firmengruendung.com am 08.04.2015
Die persönliche Einkommenssteuer („personal income tax“) wird nach einem System progressiver Raten auf das im vergangenen Jahr erzielte Einkommen unter Herausrechnung bestimmter Abzüge erhoben. Dabei liegen die Steuersätze derzeit zwischen 0 und 20%, wobei der Höchstsatz erst auf ein jährliches Einkommen von über SGD 320.000,- anfällt.
In Singapur gilt für die „income tax“ ein Territorialsystem, wonach der „income tax“ zwei Arten von Einkünften unterliegen: Zum einen die Einkünfte, welche in Singapur erwirtschaftet werden, „Singapore-sourced income“, zum anderen diejenigen Einkünfte, welche außerhalb Singapurs erwirtschaftet wurden und sodann nach Singapur überwiesen werden, „offshore income“.
In Singapur ansässig und damit unter die „income tax“ fallend ist eine natürliche Person, die sich im Jahr vor der Steuerfestsetzung für einen Mindestzeitraum von 183 Tagen in Singapur aufhielt. Eine Gesellschaft ist dort ansässig, wo sie effektiv ihren Verwaltungssitz hat. Das ist dort, wo grundlegende unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Indizien für das Vorliegen des Verwaltungssitzes sind der satzungsmäßige Sitz, der Ort an dem die Geschäftsführer zusammen kommen oder der Ort, an dem die Gesellschafterversammlung tagt. Hierauf wird weiter unten noch genauer eingegangen.
Dividenden von Gesellschaftsanteilen seit dem 1. Januar 2003 nicht mehr zu versteuern. Es wird vielmehr der Unternehmensgewinn schon auf der Unternehmensebene mit der „corporate income tax“ besteuert (sog. „one-tier corporate taxation system“). Der Steuersatz der „corporate income tax“ wurde kontinuierlich gesenkt und liegt derzeit bei 17 %.
Die persönliche Einkommenssteuer („personal income tax“) wird nach einem System progressiver Raten auf das im vergangenen Jahr erzielte Einkommen unter Herausrechnung bestimmter Abzüge erhoben. Dabei liegen die Steuersätze derzeit zwischen 0 und 20%, wobei der Höchstsatz erst auf ein jährliches Einkommen von über SGD 320.000,- anfällt.
Aufgrund des progressiven Besteuerungssystems wird z. B. ein jährliches Einkommen von über SGD 320.000,- nicht vollkommen mit dem Höchststeuersatz von 20 % besteuert, sondern nur der Teil des Einkommens, der über diesem Betrag liegt. Eine Besteuerung findet derzeit erst ab einer Grenze von SGD 20.000,- statt. Daher sind die ersten SGD 20.000,- steuerfrei. Der Steuersatz erhöht sich zunächst in 10.000-er Schritten. Die ersten SGD 10.000,- werden seit 2012 nur mit 2 % und die nächsten SGD 10.000,- mit 3,5 % besteuert. Für das weitere zu versteuernde Einkommen vergrößern sich die Abstände bis zum Erreichen des nächst höheren Steuersatz mit zunehmender Höhe des Gehalts. Die nächsten SGD 40.000,- werden mit 7 %, die nächsten SGD 40.000,- mit 11,5 %, die nachfolgenden SGD 40.000,- mit 15 % versteuert. Der Einkommensanteil von SGD 160.000,-bis SGD 200.000,- wird mit 17 % versteuert, die nachfolgenden SGD 120.000,- mit 18 %, bis schließlich ab SGD 320.000,- der Spitzensteuersatz erreicht ist. Der effektive Steuersatz liegt damit in den meisten Fällen deutlich unter 20 %
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